Antrag auf Reha / AHB

Antrag auf Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung

Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme muss von den zuständigen Kostenträgern (Krankenkassen) bewilligt werden. Den Antrag auf Bewilligung stellt Ihr behandelnder Arzt, wenn er die Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen befürwortet.

Die Bewilligung einer Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt wird vom jeweiligen Krankenhaus beantragt.

In beiden Fällen sollte das Kerckhoff-Rehabilitations-Zentrum als Wunschklinik in Ihrem Antrag genannt werden. Die Kostenträger, also zum Beispiel Ihre Krankenkasse, entscheiden zwar nach eigenen Vorgaben, berücksichtigen aber meist den Wunsch ihrer Mitglieder.

Dabei ist wichtig für Sie zu wissen: Das Kerckhoff-Rehabilitations-Zentrum hat mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V für rehabilitative Behandlung und Anschlussheilbehandlung abgeschlossen. Dieser Vertrag gilt für folgende Krankheiten:

  • Herz- und Kreislauferkrankungen.
  • Gefäßerkrankungen.
  • Onkologische Erkrankungen (Krebserkrankungen).

Auch private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung, denn sie haben das Kerckhoff-Rehabilitations-Zentrum als gemischte Anstalt anerkannt.

Kostenübernahme

Kostenübernahme und Kostenübernahmeerklärung

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Dazu stellt Ihnen Ihr Arzt zunächst eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Anschlussheilbehandlung aus.

Diese Bescheinigung wird dann, in der Regel vom Sozialdienst, an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wenn die Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird, erklärt Ihre Krankenkasse, dass sie alle Behandlungskosten übernehmen wird: „Kostenübernahmeerklärung“.

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über Preise und Konditionen. Außerdem beraten wir Sie eingehend über unser Angebot und stellen ein individuelles Programm für Sie zusammen.

Begleitung

Wenn Sie möchten, können Sie sich natürlich von einem Angehörigen oder einer anderen Person zu Ihrer Behandlung begleiten lassen. Bitte informieren Sie uns darüber im Vorfeld, damit wir für Sie alle Formalien klären können.

Haben Sie noch Fragen ?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, direkte Hilfe wünschen oder weitere Informationen benötigen, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne. Sie erreichen uns hier.